Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bedingungen

1. Geltungsbereich
Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor diesen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben. Spätestens mit Auftragserteilung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Sofern individuell vereinbarte Punkte unseren AGB widersprechen sollten, hat die Individualvereinbarung Vorrang

2. Angebote, Vertragsabschluß und Preise
Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Die Wirksamkeit aller Verträge setzt voraus, dass unsere schriftlichen Angebote gegengezeichnet werden, und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen ab Angebotsdatum an uns zurückgesandt werden. Unsere Preise verstehen sich in EURO zzgl. Verpackung, Transport und der gesetzlichen MWSt. ab Lager Veitshöchheim. Werden uns Kreditmindernde Umstände des Käufers oder Mieters bekannt, können wir die Erfüllung bzw. weitere Erfüllung des Vertrages unbeschadet weitergehender Rechte von einer kostendeckenden Vorauszahlung abhängig machen.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsangaben, insbesondere in Prospekten, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherungen von Eigenschaften dar.

3. Kündigung des Vertrages
Der Vertrag ist für beide Teile während der vereinbarten Laufzeit nur aus wichtigem Grund kündbar. Wir haben das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise mit oder ohne befreiende Wirkung für uns zu den gleichen Bedingungen von einem Dritten erfüllen zu lassen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur nach den gesetzlichen Bestimmungen oder nach vorheriger Zustimmung von Decorent möglich. In diesem Fall ist der vereinbarte Kauf- bzw. Mietpreis zzgl. der gesetzlichen MWSt. fällig wie folgt:

a) Rücktritt bis zu 90 Tage vor Mietbeginn bzw. Auslieferung: 20% der Auftragssumme
b) Rücktritt bis zu 30 Tage vor Mietbeginn bzw. Auslieferung: 40% der Auftragssumme
c) Rücktritt bis zu 14 Tage vor Mietbeginn bzw. Auslieferung: 60% der Auftragssumme
d) Rücktritt zu einem noch späteren Zeitpunkt: 100% der Auftragssumme Entstandene Kosten für Fremdleistungen sind zusätzlich zu erstatten. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

4. Zahlungsbedingungen
Die Gesamtforderung ist bei Erbringung der vereinbarten Leistung ohne Abzug in Bar oder mit Bankbestätigtem Scheck zu zahlen. Bei Rechnungsstellung sind unsere Leistungen unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung anerkennen oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindungen mit uns. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Zinstender der Europäischen Zentralbank (EZB) in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.

II. Verkaufsbedingungen

1. Lieferung
Erfüllungsort für unsere Leistungen ist unser Firmensitz. Die Lieferung erfolgt ab Lager Unterpleichfeld und auf Gefahr des Empfängers, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie erfolgt unfrei und unversichert. Die Kosten einer Frachtversicherung trägt der Käufer. Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Wird diese von ihm nicht ausdrücklich bestimmt, so liegt die Entscheidung bei uns. Der Liefertermin gilt als erfüllt und gleichzeitig geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transportausführenden übergeben wurde. Lieferzeitangaben sind grundsätzlich unverbindlich. Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. – auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten – gehören, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen u. Terminen die Liefer- und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten. Sollten diese Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen. Wir sind ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Empfänger hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden sofort uns und der Transportgesellschaft schriftlich zu melden.

2. Gewährleistung
Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ansonsten sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich uns gegenüber zu rügen. Anderenfalls können keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge erhält der Käufer nach unserer Wahl Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Käufers sind ausgeschlossen. Die gilt nicht, soweit der Schadensersatzanspruch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend gemacht wird.

3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von Decorent. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware von dem Besteller veräußert oder mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt er jetzt schon die aus der Veräußerung bzw. Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes, der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; diese Abtretungen nehmen wir an. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

III. Mietbedingungen

1. Mietzeit, Versand, Gefahrenübergang
Die Mietzeit beginnt an dem im Auftrag vereinbarten Tag mit dem Moment der Auslieferung vom Lager und dauert bis zum letzten im Auftrag vereinbarten Tag und endet mit der Übergabe an Decorent. Der Versand der gemieteten Gegenstände erfolgt auf Kosten des Mieters. Die Wahl der Versandart liegt beim Mieter. Sofern er keine bestimmte Versandart wünscht liegt die Wahl bei Decorent. Die Kosten einer auf Verlangen des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung trägt der Mieter. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Übergabe an den Transportausführenden.

2. Haftung des Mieters für gemietete Gegenstände
Der Mieter haftet für die gemieteten Gegenstände und verpflichtet sich, den im Vertrag festgesetzten Warenwert bei Verlust, Zerstörung und Beschädigung unverzüglich zu ersetzen. Soweit eine Reparatur wirtschaftlich zumutbar ist, trägt er die Kosten einer Reparatur nach den üblichen Tarifen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden durch Dritte und höhere Gewalt. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände, einer pfleglichen Behandlung entsprechend, in voll funktionsfähigem Zustand an uns termingerecht zurückzugeben. Für den Fall einer verspäteten Rückgabe oder einer Rückgabe in nicht funktionsfähigem Zustand, ist der Mieter verpflichtet, den Mietzins für jeden angefangenen Tag der verspäteten Rückgabe, bzw. für den zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Mietsache nötigen Zeitraum, weiterhin an uns zu bezahlen, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche. Die gilt auch bei vertraglich vereinbarter Abholung durch den Vermieter, soweit diese aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden kann.

3. Haftung von Decorent für vermietete Gegenstände
Decorent haftet für die vertragsgemäße Funktionstüchtigkeit der gemieteten Gegenstände zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Bei Mängeln, welche die Funktionstüchtigkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch mindern oder aufheben, ist Decorent berechtigt, den Fehler zu beheben, den Gegenstand auszutauschen oder vom Vertrag zurückzutreten. Für die Dauer der Beeinträchtigung oder Aufhebung der Tauglichkeit ist der Mietpreis in entsprechendem Umfang zu mindern. Weitergehende Ansprüche des Mieters, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Käufers sind ausgeschlossen. Die gilt nicht, soweit der Schadensersatzanspruch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend gemacht wird. Bei Vermietung von Leuchtkörpern wird keine Haftung übernommen.

IV. Schlussbestimmungen

1. Gerichtsstand
Ist die Vertragspartei Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, oder hat sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Würzburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt auch, wenn die Vertragspartei ihren Sitz im Ausland hat.

2. Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des deutschen internationalen Privatrechts.

3. Höhere Gewalt
Krieg, Bürgerkrieg, Exportbeschränkungen bzw. Handelsbeschränkungen, wie z. Bsp. Embargos, aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse, sowie Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen und ähnliche Ereignisse, die uns die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur Erfüllung unserer Vertragsverpflichtung. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich hierüber zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

4. Salvatoresche Klausel
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Hinweis gemäß § 33 BDSG: Die uns übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert.